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Statut für den Literaturwettbewerb Kammweg des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen vom 09.06.2023 - Kulturraum

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Statut für den Literaturwettbewerb Kammweg des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen vom 09.06.2023

Präambel


Der Kammweg-Literaturwettbewerb wurde im Jahr 2003 mit dem Ziel der regionalen Literaturförderung ins Leben gerufen. Er wurde vom ehemaligen Kulturraum Erzgebirge initiiert und im Jahr 2008 vom zusammengelegten Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen übernommen.  

Inhaltliche Änderungen und Anpassungen, die sich aus den Erfahrungen der Durchführung ergeben und der Weiterentwicklung des Wettbewerbes dienen, können jederzeit vorgenommen werden.

Mit dem folgenden Statut wird das Verfahren für die Vergabe des Literaturförderpreises geregelt.

§ 1 Gegenstand des Literaturwettbewerbes


Der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen stiftet im Rahmen seines Kammweg-Literaturwettbewerbs einen Literaturförderpreis für unveröffentlichte Werke im Wechsel der Genres Kurzgeschichten und Lyrik.

Das literarische Schaffen im Kulturraum zu fördern und lebendig zu halten, ist die Zielstellung dieses Wettbewerbs. Neben dem Bekanntwerden von Autorinnen und Autoren liegt ein weiteres Augenmerk darauf, die mit der Region verbundenen Menschen einander näher zu bringen und mittels dem Genre Literatur ein Stück Heimat über die Grenzen des Kulturraumes hinaus zu vermitteln.

Mit dem Literaturförderpreis sollen Autorinnen und Autoren ausgezeichnet werden, die im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen leben, geboren sind oder einen familiären bzw. regionalen Bezug zum Kulturraum haben.

§ 2 Teilnahmebedingungen und Dotierung


Für die Teilnahme am Wettbewerb um den Literaturförderpreis können sich Autorinnen und Autoren ab einem Mindestalter von 18 Jahren bewerben.

Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf pro Ausschreibung nur einen unveröffentlichten Wettbewerbsbeitrag einreichen. Der Umfang des Wettbewerbsbeitrages wird in der jeweiligen Ausschreibung konkretisiert.

Bei der Preisvergabe wird zwischen Haupt- und Anerkennungspreisen unterschieden.

Die Anzahl der Preisträgerinnen und Preisträger sowie die Höhe der Preisgelder bzw. der Wert der Sachpreise werden entsprechend der Qualität der Einreichungen vergeben. Dabei werden Förderpreise im Gesamtumfang bis zu 1.500 Euro vergeben; das einzelne Preisgeld kann bis zu 500 Euro betragen.

Die Preise können wie folgt vergeben werden:

- Hauptpreise:
• Preisgeld im Wert bis zu 500 Euro

- Anerkennungspreise:
• Büchergutscheine im Wert bis zu 450 Euro

Die Vergabe eines Sonderpreises für Mundart ist möglich.

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch die Fachjury.

Zu den ausgewählten Preisträgerinnen und Preisträgern können darüber hinaus förderungswürdige Autorinnen und Autoren die Möglichkeit erhalten, an einer mehrtägigen kostenfreien Textwerkstatt teilzunehmen.

Unter fachlicher Anleitung von Jurymitgliedern dient sie nicht nur dem Ausbau der künstlerischen Fähigkeiten, sondern auch der Verbindung zwischen den prämierten Autorinnen und Autoren untereinander.

Als weitere Auszeichnung werden die prämierten Beiträge im Rahmen einer Preisträgerlesung in einer Kultureinrichtung des Kulturraums der Öffentlichkeit vorgestellt und geehrt.

Außerdem wird eine gebundene Kammweg-Literaturwettbewerbsbroschüre zur nachhaltigen Dokumentation der prämierten Einsendungen gedruckt, die u.a. den Preisträgerinnen und Preisträgern sowie den öffentlichen Bibliotheken im Kulturraum kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

§ 3 Vergabeturnus


Der Kammweg-Literaturförderpreis wird in folgendem Turnus vergeben:

  1. Jahr Kurzgeschichten
  2. Jahr Lyrik
  3. Jahr Pause

§ 4 Zusammensetzung und Aufgaben der Jury


Die Jury besteht aus bis zu fünf externen Sachverständigen aus dem Bereich der Literatur.

Die Sachverständigen können auch außerhalb des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen ansässig sein. Wesentlich für den Sachverstand ist ein umfassendes Fachwissen und ein qualitativer Umgang mit Wort, Sprache und literarischen Ausdrucksformen.

Die Sachverständigen werden vom Kulturbeirat auf Vorschlag des Kultursekretariates als Jurymitglieder für die Dauer von drei Jahren (entsprechend dem Vergabeturnus) berufen. Eine Wiederberufung ist zweimalig möglich.

Die Jurymitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorsitz, der die Jurysitzungen leitet und den Literaturwettbewerb fachlich begleitet.

Die Jury entscheidet über die thematischen Vorgaben für die Ausschreibung des Literaturförderpreises.

Zudem können sie dem Kulturbeirat Vorschläge für zeitgemäße und inhaltliche Veränderungen des Wettbewerbs unterbreiten.

Die gewählten Sachverständigen dürfen während ihrer Tätigkeit als Jurymitglied weder sich selbst noch ihre Familienangehörigen 1) vorschlagen oder mit einem Beitrag am Wettbewerb teilnehmen.

Sie üben ihre Aufgabe unparteiisch aus und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Fußnote:
1) gemäß § 20 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62)

§ 5 Vergabeverfahren


Der Wettbewerb wird vom Kultursekretariat ab Januar des dem Wettbewerbsjahr vorangehenden Jahres öffentlich ausgeschrieben.

Die Einreichung des Wettbewerbsbeitrages ist auf postalischem oder elektronischem Weg bis zum Ende der Ausschreibungsfrist möglich. Maßgebend für die Fristwahrung ist der registrierte Eingang im Kultursekretariat.

Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Ausschreibungsfrist eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Gleichzeitig werden die Bewerbungen in anonymisierter Form an die Jurymitglieder versandt.

Für die Beurteilung der Einsendungen steht der Jury ein ausreichender Zeitraum (mindestens zwei Monate) zur Verfügung.

Die Sitzung der Jury für die Vergabeentscheidung wird vom Kultursekretariat organisiert und protokollarisch dokumentiert. Sie findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit unter der Leitung des Juryvorsitzes statt.

Die Entscheidung der Jury über die Preisvergabe ist endgültig und erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Jurymitglieder. Das Kultursekretariat nimmt mit beratender Funktion an der Sitzung teil.

Der Kulturbeirat und der Kulturkonvent werden über die Entscheidung der Jury zeitnah in Kenntnis gesetzt.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden persönlich benachrichtigt und auf der Homepage des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen veröffentlicht.

§ 6 Preisübergabe


Die Übergabe der Preise findet in der Regel nach der Entscheidung der Fachjury in Form einer öffentlichen Lesung statt.

Das Preisgeld wird den Preisträgerinnen und Preisträgern zeitnah nach der Juryentscheidung durch das Kultursekretariat unbar ausgezahlt.

§ 7 Inkrafttreten


Dieses Statut tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Kulturkonvent in Kraft und gilt ab der Ausschreibung für das nächste Kammweg-Wettbewerbsjahr 2025.

Gleichzeitig tritt das Statut vom 24. Mai 2019 außer Kraft.


Flöha, den 09.06.2023

R. Anton
Vorsitzender des Kulturkonventes
Landrat des Erzgebirgskreises

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