Formulare für die Förderung durch den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen
>> Antragsschluss für das Folgejahr: 1. September <<
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Das betrifft übrigens nicht nur unsere Seiten.
>> Hinweis Formulare hochladen <<
Wir bitten um vorrangige Online-Antragstellung! Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Unterlagen hochzuladen.
Der übliche Postweg entfällt damit.
Prüfen Sie, bevor Sie diese Möglichkeit nutzen, ob alle benötigten Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind.
Gern können Sie Ihre Unterlagen uns auch per E-Mail kulturraum@erzgebirge-mittelsachsen.de zusenden.
Die vollständig ausgefüllten Formulare können hier hochgeladen werden:
Die
Formulare sind getestet mit dem Adobe Reader ab Version 6.0

Institutionelle Förderung
Institutionelle Förderung ist die Bezuschussung der laufend anfallenden Sach- und Personalausgaben einer Einrichtung. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Einrichtung bzw. des Einrichtungsteils, der die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt.
Projektförderung
Projektförderung ist die Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte Maßnahme, die zeitlich und inhaltlich abgrenzbar ist. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Maßnahme, sofern diese die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt. Vom Kulturraum institutionell geförderte Einrichtungen können keine zusätzlichen Projektförderungen erhalten.
- Antrag
- Auszahlungsantrag Vorschuss (bei Dringlichkeit)
- Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag
Medienförderung in Bibliotheken
Die Medienförderung ist ausschließlich für die Bestandsaktualisierung der Bibliothek zu verwenden. Dazu gehören auch deren Medien in Online-Bibliotheksverbünden. Medien, die zur Nutzung in der Verwaltung des Rechtsträgers vorgesehen sind, werden nicht gefördert.
Investive Projektörderung
Im Rahmen der investiven Projektförderung werden notwendige Ausgaben für Baumaßnahmen berücksichtigt, wenn die Investition zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kulturelle Angebot der regional bedeutsamen Einrichtung dient. Auch Ausgaben für den Erwerb von unbeweglichen und beweglichen Sachen, soweit sie nicht als sächliche Verwaltungsausgaben (laufender Aufwand) veranschlagt werden, können in diesem Zusammenhang als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Förderung von Kleinprojekten der Kulturellen Bildung
Kleinprojekte der Kulturellen Bildung dienen der Zusammenarbeit zwischen Kunst und Kultur sowie Einrichtungen der schulischen, außerschulischen und sozialen Kinder- und Jugendbildung.
!! abweichender Antragsschluss für das laufende Jahr: 6 Wochen vor Projektbeginn, spätestens 15. Oktober !!