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Kulturkonvent tagt in Mittweida

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Kulturkonvent tagt in Mittweida

Kulturraum
Veröffentlicht von Kultursekretariat in Pressemitteilung · 9 Juni 2023
Tags: Konvent

Neue Förderstrategie und Förderrichtlinien ab dem Antragsjahr 2024 beschlossen


Die 33. Sitzung des Kulturkonventes fand am 9. Juni 2023 um 10 Uhr im Alten Erbgericht in Mittweida statt, einem Gebäude des städtischen Museums „Alte Pfarrhäuser“.  

Mittweida, Altes Erbgericht

Der Vorsitzende des Kulturkonventes, Landrat Rico Anton, bedankte sich, mit einer Sitzung des Kulturraumes in der Hochschulstadt nach 2011 wieder zu Gast zu sein.

Auch Holger Müller hieß als Beigeordneter in Vertretung des Oberbürgermeisters von Mittweida die Gremienmitglieder und Gäste in seinem Grußwort herzlich willkommen.

Insgesamt standen neun Beschussvorlagen für das Haushaltsjahr 2023 auf der Tagesordnung.

Beschlossen wurde eine zweckgebundene Projektförderung für den Klein-Erzgebirge e.V. in Höhe von 35.000 Euro, um die öffentliche Zugänglichkeit in der Saison und die Instandhaltung der Objekte im aktuellen Jahr sicherzustellen.

Dem Aufstockungsantrag der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH wurde in Höhe von 6.955.685 Euro zugestimmt, damit die Gesamtfinanzierung der Gesellschaft im Jahr 2023 abgesichert werden kann. Die gewährte Erhöhung zum Vorjahr von rund 760.700 EUR wird vollständig aus vorhandenen Rücklagenbeständen finanziert, die aus vereinnahmten Rückforderungen von den Theatergesellschaften aus den Förderjahren 2020 und 2021 gebildet wurden und damit einrichtungsbezogen zurückfließen.

Im investiven Bereich erhalten drei bereits bewilligte Maßnahmen per Beschluss vom 9. Juni 2023 zusätzliche Mittel im Umfang von rund 14.700 Euro für nachträgliche Mehrausgaben aufgrund der Preisentwicklung.

Dagegen wurde per Beschluss der Widerspruch der Universitätsstadt Freiberg gegen die Ablehnung der beantragten Förderung von 6.100 Euro als unbegründet zurückgewiesen. Für die Maßnahme „kunstpark 2023“ ist wegen des überwiegenden offenen Fest- und Marktcharakters eine Projektförderung nach der aktuellen Förderrichtlinie und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschlossen.

Die Beschlussfassung zum Entwurf der Nachtragssatzung einschließlich Nachtragsplan 2023 fiel ebenso einstimmig aus. Nachdem keine Einwände von Einwohnern vorliegen, wurden die veröffentlichten Haushaltsunterlagen bestätigt. Die wesentlichen Veränderungen sind:

  • Erhöhung der Erträge aus der laufenden Zuweisung des Freistaates Sachsen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz um rund 741.000 Euro

  • Absenkung des Hebesatzes um 0,08 Prozent bei einer konstant hohen Kulturumlage von den Mitgliedslandkreisen Erzgebirgskreis und Mittelsachsen im Gesamtumfang von 8,03 Mio. Euro

  • Erhöhung der Aufwendungen für Fördermittel (Transferaufwendungen) für laufende Zwecke um 489.000 EUR sowie für die Innere Verwaltung um 9.000 EUR

  • Verringerung des Jahresfehlbetrages sowie der Rücklagenentnahme um 802.000 EUR auf insgesamt -316.310 EUR

  • Anpassung des Stellenplanes 2023 aufgrund Vereinheitlichung der Anstellungsverhältnisse im Kultursekretariat

Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Beschlussfassung der Entwürfe der Ersten Fortschreibung der Kulturpolitischen Leitlinien für den Zeitraum 2024 - 2026 und der neugefassten Förderrichtlinien des Kulturraumes.

Eine interne Arbeitsgruppe von zehn Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kulturbeirat, dem Kulturkonvent und dem Kultursekretariat hat nach dem Beschluss des Kulturkonventes vom 3. Juni 2022 die bestehenden Fördergrundlagen des Kulturraumes unter den aktuellen gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen überarbeitet.

Die Entwurfsfassungen dieser Arbeitsgruppe hat der Kulturbeirat in einer zweitägigen Klausursitzung vom 24. bis 25. April 2023 fachlich vorberaten und zur Beschlussempfehlung vorgeschlagen.

„Die Fortschreibung der Leitlinien enthält eine gute Mischung aus bewährten, weitergeführten Festlegungen sowie Neuerungen zu den einzelnen Förderinstrumenten“, so Steffen Kindt als Vorsitzender des Kulturbeirates und beratendes Mitglied des Kulturkonventes vor der Beschlussfassung.

Die getroffenen Veränderungen in der Allgemeinen Förderrichtlinie ab dem Antragsjahr 2024 dienen dazu, die Qualität der geförderten kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen zukunftsorientiert zu verbessern und an neue Rahmenbedingungen anzupassen. Damit wird das Grundanliegen des Kulturraumes, den Erhalt und die Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt zu unterstützen, weiterverfolgt.

Von Seiten des Kultursekretariats erfolgt eine gezielte Information der Antragsteller und der Öffentlichkeit vor dem Antragsschluss am 1. September 2023.

Ebenfalls wurde auf der Grundlage der künftigen Kulturpolitischen Leitlinien auch der Entwurf der neugefassten Förderrichtlinie für Kleinprojekte der Kulturellen Bildung einstimmig beschlossen. Ab sofort wird ein höherer Gesamtausgabenumfang bis zu 2.000 Euro (bisher 1.000 Euro) pro Kleinprojekt zugelassen. Die Antragsfrist im jeweiligen Haushaltsjahr wurde vom 15. Oktober bis zum 1. November verlängert.

Neben dem Beschluss zum Statut für den Kammweg-Literaturwettbewerb wurden die Sitzungsgäste über die diesjährigen Preisträger sowie die öffentliche Lesung mit Preisübergabe am 23. Juni 2023 im Schloss Schwarzenberg informiert und eingeladen.

Von Seiten des Kultursekretariats wertete die Leiterin Manja Dahms das abgeschlossene, interne „Gutachten der Museen“ aus.
Im Zeitraum von 2020 bis 2022 wurden alle 30 geförderten Museen des Kulturraumes von zwei beauftragten externen Gutachtern besichtigt, um eine Bewertung zur regionalen Bedeutung des Sammlungsbestandes sowie zur musealen Arbeit vorzunehmen.

Dieses Gutachten bescheinigt den Sammlungsbeständen der geförderten Museen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen eine überwiegend regionale Bedeutung. Es existieren sogar Sammlungen oder Teile von überregionaler bis zu internationaler Bedeutung, z.B. als Welterbe-Bestandteil.

Dagegen fiel die Auswertung zur Sammlungsarbeit anhand von 12 festgelegten Kriterien unterschiedlicher aus.

Die Stärken der musealen Einrichtungen im Kulturraum liegen bei „Neuerwerbungen“, „Konservierung“, „Restaurierung“ und der „Forschung“ mit jeweils durchschnittlich 8 von möglichen 10 Punkten.

Allerdings besteht ein erheblicher Verbesserungsbedarf in den Kriterien „ausreichendes Personal für Sammlungsarbeit“, „Sammlungskonzept“ sowie „Depoträume“, die jeweils durchschnittlich mit 5 bis 6 von möglichen 10 Punkten bewertet wurden.

Allen Leiterinnen und Leitern liegt das Einzelgutachten ihres Museums vor. Die Ergebnisse wurden vom Kulturraum bei der Festlegung der künftigen Förderkriterien für die Sparte Museen/Sammlungen berücksichtigt.  

Abschließend stellte Landrat Anton Herrn Thomas Scheumann vor, der die Leitung des Kultursekretariats und die Finanzverantwortung zum 1. August 2023 von Manja Dahms übernimmt. Frau Dahms bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen und die persönliche Wertschätzung in ihren zehn Jahren beim Kulturraum.

Hier die gefassten Beschlüsse:





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