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Anlage 6 der Allgemeinen Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen vom 9. Juni 2023 - Kulturraum

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Anlage 6 der Allgemeinen Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen vom 9. Juni 2023

Förderschwerpunkte/Fördervoraussetzungen Heimat- und Brauchtumspflege



Gefördert werden können Einrichtungen und Maßnahmen von Trägern, die sich mit dem Schutz, der Pflege, der Bewahrung sowie Weiterentwicklung kultureller Werte ihrer Heimat im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen beschäftigen und dabei unterschiedliche Ausdrucksformen für kulturelle Identität, Gemeinschaftsgefühl und Zusammenhalt anwenden.

Institutionelle Förderung


Gefördert werden können Einrichtungen, wenn sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Besetzung der Einrichtung mit mindestens 1,0 VZÄ an festangestelltem Fachpersonal 1), davon mindestens 0,75 VZÄ für die Leitung

  • Vorhandensein eines rechtskonform bestätigten Einrichtungskonzeptes 2), das spätestens nach jeweils fünf Jahren aktualisiert werden sollte

  • Unterbringung der Einrichtung in einem langfristig verfügbaren und geeigneten Gebäude (im Eigentum des Trägers oder per langfristigem Pacht- oder Mietvertrag)

  • regelmäßige Angebote zur Vermittlung und/oder auch zur Erforschung regionalgeprägter Erscheinungsformen der materiellen, geistigen und sozialen Volks- / Alltagskultur in der Kulturraumregion (z.B. durch Ausstellungen, Führungen, Kurse, kulturelle Veranstaltungen, Publikationen)

  • Durchführung von mindestens einem regelmäßig stattfindenden Vermittlungsangebot für Kinder und Jugendliche

  • Öffnungs- bzw. Geschäftszeiten einschließlich öffentlich zugänglicher Kulturangebote im Mindestumfang von durchschnittlich 25 Wochenstunden

  • regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit

  • nachhaltige Kooperation/Vernetzung mit anderen Kulturakteuren im Kulturraum

Die Erfüllung der Voraussetzungen ist in einer Anlage zum Antrag nachzuweisen.

Fußnoten:
1) mindestens Fachschulabschluss bzw. eine abgeschlossene berufsbegleitende Weiterbildung entsprechend der inhaltlichen Ausrichtung der Einrichtung
Bestandsschutz: Anerkennung als Fachpersonal bei mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in dieser Tätigkeit in der Einrichtung bis Neubesetzung

2) gilt bei erstmaliger Beantragung ab Antragsjahr 2024, für bereits geförderte Einrichtungen. Übergangsfrist für späteste Vorlage zum Antragsjahr 2025  


Projektförderung


Gefördert werden können Maßnahmen mit fachlich geeigneter Betreuung mit folgenden Inhalten:

  • interaktive Formen oder Vermittlungsangebote regionalgeschichtlicher Kenntnisse zur Ausprägung von Heimatbewusstsein oder der Nachwuchsgewinnung

  • heimatgeschichtliche Konferenzen und zentrale Weiterbildungsveranstaltungen (z.B. für Chronisten, Heimatforscher und -gruppen, Vereine, Forschungsgemeinschaften)

  • Ausstellungen zu heimatgeschichtlich relevanten Themen mit regionalem Bezug

  • Projekte zur Aufarbeitung oder Vermittlung regionalsprachlicher Dialekte/Mundarten, die der Präsentation der regionalen Identität im Kulturraum und darüber hinaus dienen sollen

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