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Anlage 5 der Allgemeinen Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen vom 9. Juni 2023 - Kulturraum

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Anlage 5 der Allgemeinen Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen vom 9. Juni 2023

Förderschwerpunkte/Fördervoraussetzungen Bibliotheken / Literatur



Bibliotheken sind Einrichtungen ohne kommerzielle Interessen, sie sind Orte der Integration und der Kommunikation. Sie sind grundlegende Institutionen der gelebten Demokratie und ermöglichen die mündige Teilhabe an der Gesellschaft.“ 1)
  
Gefördert werden können Einrichtungen, die der Definition im „IFLA/UNESCO Public Library Manifesto 2022“ 2) entsprechen:
„Die öffentliche Bibliothek ist das lokale Informationszentrum, das seinen Nutzer*innen einen niederschwelligen Zugang zu allen Arten von Wissen und Informationen ermöglicht.

Die Dienstleistungen der öffentlichen Bibliothek basieren auf der Grundlage des gleichberechtigten Zugangs für alle, unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Religion, Nationalität, Sprache, sozialem Status oder sonstigen Merkmalen.“

Ziel der Förderung im Bibliotheksbereich ist der Erhalt eines möglichst bürgernahen, effizienten und flächendeckenden Bibliotheksnetzes. Die Medien- und Vermittlungsangebote sind kontinuierlich den aktuellen Anforderungen anzupassen.


Institutionelle Förderung


Gefördert werden können Bibliotheken, wenn sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Besetzung der Einrichtung mit mindestens 1,0 VZÄ an festangestelltem Fachpersonal mit bibliothekarischem Abschluss 3), davon mindestens 0,8 VZÄ für die Leitung

  • Besuch von mindestens einer fachbezogenen Fortbildung durch das Bibliothekspersonal pro Jahr

  • Vorhandensein einer rechtskonform bestätigten Bibliothekskonzeption 4), die spätestens nach jeweils fünf Jahren aktualisiert werden sollte

  • Unterbringung der Bibliothek in einem langfristig verfügbaren und geeigneten Gebäude (im Eigentum des Trägers oder per langfristigem Pacht- oder Mietvertrag)

  • Vorliegen qualitätsvoller Bibliotheksarbeit in Form:

    • eines systematischen Aufbaus und einer ordnungsgemäßen Inventarisierung des Medienbestandes mittels fachgerechten Bibliothekssystem

    • einer termingerechten und definitionsgenauen Erfassung des Jahresergebnisses in die Deutsche Bibliotheksstatistik

    • der Teilnahme an einem Online-Bibliotheksverbund

    • einer Erneuerungsrate von mindestens 5 Prozent des Gesamtmedienbestandes pro Jahr gemäß Deutscher Bibliotheksstatistik

    • von mindestens drei Entleihungen je Einwohner/Jahr (außer Kreisergänzungsbibliotheken) lt. Deutscher Bibliotheksstatistik

    • der Einhaltung des bundesweiten Zielbestandes von 2,0 Medien pro Einwohner (lt. Deutscher Bibliotheksstatistik)

  • Durchführung von mindestens einem regelmäßig stattfindenden medienpädagogischen Vermittlungsangebot für Kinder und Jugendliche (außer Kreisergänzungsbibliotheken)

  • Öffnungs- bzw. Geschäftszeiten (bei Kreisergänzungs- und Fahrbibliotheken) einschließlich öffentlich zugänglicher Kulturangebote im Mindestumfang von durchschnittlich 25 Wochenstunden

  • regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit

  • nachhaltige Kooperation/Vernetzung mit anderen Kulturakteuren im Kulturraum

Die Erfüllung der Voraussetzungen ist in einer Anlage zum Antrag nachzuweisen.

Kreisergänzungsbibliotheken sind für den Landkreis ein „Bestands- und Informationspool“, auf den alle öffentlichen Bibliotheken Zugriff haben und somit ihre eigenen, ortsfesten Medienbestände ergänzen können.

Zusätzlich zur Aufgabe des ergänzenden Medienzentrums unterstützen die Kreisergänzungsbibliotheken die von ihnen zu betreuenden nebenamtlich geleiteten öffentlichen Bibliotheken (ÖB/N) in allen fachlichen Fragen der Bibliotheksarbeit (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Leseförderung, Leihverkehr, Verbundtätigkeit, Medienpräsentation).

Einen Bonus beim Fördersatz in Höhe von bis zu 5 Prozentpunkten können Kreisergänzungsbibliotheken erhalten, wenn sie zu den o.g. Kriterien zusätzlich noch alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Vorliegen einer vertraglichen Regelung zwischen Landkreis und dem Träger der Einrichtung mit der Bestimmung der Aufgaben, des Einzugsgebietes und der zu betreuenden ÖB/N (wenn Landkreis selbst Träger ist: Festlegung der Aufgaben, des Einzugsgebietes und der zu betreuenden ÖB/N)

  • Durchführung von mindestens einer Schulung und eines Vor-Ort-Besuches zur fachlichen Anleitung für alle nebenberuflich tätigen Bibliotheksleiterinnen und -leiter der zu betreuenden ÖB/N im Jahr

  • fachliche Kontrolle der Deutschen Bibliotheksstatistik für die zu betreuenden ÖB/N

Die Erfüllung dieser zusätzlichen Kriterien ist in einer Anlage zum Antrag nachzuweisen.

Fußnoten:

1) Ethische Grundsätze von Bibliothek & Information Deutschland (BID) – Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände e. V.

2) Internationaler Verband der bibliothekarischen Vereine und Institutionen (IFLA) in Zusammenarbeit mit der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), Link: https://repository.ifla.org/bitstream/123456789/2224/1/IFLA-UNESCO%20Manifest%20f%c3%bcr%20%c3%b6ffentliche%20Bibliotheken%202022.pdf

3) Master of Arts in Library and Information Science, Bachelor of Arts (Bibliotheks- und Informationswissenschaft); Diplombibliothekar/in, Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste/Bibliotheken oder Assistent/in an Bibliotheken – entsprechend des Standes der aktuellen Definition / ggf. eine berufsbegleitende Weiterbildung
Bestandsschutz: Anerkennung als Fachpersonal bei mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in dieser Tätigkeit in der Einrichtung bis Neubesetzung

4) gilt bei erstmaliger Beantragung ab Antragsjahr 2024, für bereits geförderte Einrichtungen; Übergangsfrist für späteste Vorlage zum Antragsjahr 2025


Medienförderung


Die Medienförderung ist ausschließlich für die Bestandsaktualisierung der Bibliothek zu verwenden. Dazu gehören auch deren Medien in Online-Bibliotheksverbünden sowie die Teilnahmekosten am Verbund. Medien, die zur Nutzung in der Verwaltung des Rechtsträgers vorgesehen sind, werden nicht gefördert.

Mit einer Förderung von Medienmitteln kann eine öffentliche Bibliothek unterstützt werden, wenn sie alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Besetzung der Einrichtung mit mindestens 0,5 VZÄ an festangestelltem Fachpersonal mit bibliothekarischem Abschluss 5) als Leitung

  • Besuch von mindestens einer fachbezogenen Fortbildung durch das Bibliothekspersonal pro Jahr

  • Vorliegen qualitätsvoller Bibliotheksarbeit in Form:

    • eines systematischen Aufbaus und einer ordnungsgemäßen Inventarisierung des Medienbestandes mittels fachgerechten Bibliothekssystem
    • einer termingerechten und definitionsgenauen Erfassung des Jahresergebnisses in die Deutsche Bibliotheksstatistik
    • der Teilnahme an einem Online-Bibliotheksverbund
    • der Einhaltung des bundesweiten Zielbestandes von 2,0 Medien pro Einwohner (lt. Deutscher Bibliotheksstatistik)

  • Durchführung von mindestens einem regelmäßig stattfindenden medienpädagogischen Vermittlungsangebot für Kinder und Jugendliche

  • Öffnungszeiten einschließlich öffentlich zugänglicher Kulturangebote im Mindestumfang von durchschnittlich 15 Wochenstunden

Die Erfüllung der Voraussetzungen ist als Anlage zum Antrag nachzuweisen.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der amtlichen Einwohnerzahl der Trägerkommune entsprechend der Angaben des Statistischen Landesamtes bezogen auf den letzten veröffentlichten Stand des Vorvorjahres des Zuwendungsjahres zum Antragsschluss. Sie beträgt bis zu 2,00 EUR pro Einwohner.

Bei vorhandenem Fachpersonal ohne bibliothekarischen Abschluss, jedoch mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in dieser Tätigkeit in der Einrichtung kann eine abweichende Förderhöhe bis zu 1,00 EUR pro Einwohner gewährt werden. Dies gilt auch bei einmaliger Nichterfüllung einer anderen Fördervoraussetzung.

Fußnote:

5) Master of Arts in Library and Information Science, Bachelor of Arts (Bibliotheks- und Informationswissenschaft); Diplombibliothekar/in, Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste/Bibliotheken oder Assistent/in an Bibliotheken – entsprechend des Standes der aktuellen Definition - ggf. eine berufsbegleitende Weiterbildung


Projektförderung Literatur


Gefördert werden können Maßnahmen mit fachlich geeigneter Betreuung mit folgenden Inhalten:

  • Lese-, Schreib- und Literaturwettbewerbe mit regionalem Bezug

  • Literaturwerkstätten sowie kreative, auch spartenübergreifende Literaturprojekte

  • regionale Literaturtage

  • Projekte, die der Lese- oder Medienkompetenzförderung dienen

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