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Anlage 3 der Allgemeinen Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen vom 9. Juni 2023 - Kulturraum

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Anlage 3 der Allgemeinen Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen vom 9. Juni 2023

Förderschwerpunkte/Fördervoraussetzungen Darstellende Kunst einschließlich professioneller Theater- und Orchestereinrichtungen



„Theater sind Erfahrungsräume der Demokratie. Mit ihren Vorstellungen und Konzerten fördern die Theater und Orchester den respektvollen Diskurs innerhalb unserer politischen Kultur.“ 1)

Dabei ist eine kritische Reflexion gemeinsam mit dem Publikum über gesellschaftlich relevante Themen mit besonderer Beachtung der Lebenswirklichkeit im Kulturraum erwünscht.

Gefördert werden können Einrichtungen professioneller Theater- und Orchesterorganisationen oder mit theaterpädagogischem Profil sowie Maßnahmen von freien Trägern, die durch ihr Wirken gemeinsam ein künstlerisch vielseitiges, anspruchsvolles und flächendeckendes Angebot im Bereich der Darstellenden Künste für den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen erbringen.

Bei der Förderung wird insbesondere die Umsetzung des inhaltlichen Konzepts berücksichtigt.


Institutionelle Förderung


Gefördert werden können Einrichtungen, auch professionelle Theater- und Orchestereinrichtungen, wenn sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Besetzung der Einrichtung mit mindestens 1,0 VZÄ an vertraglich gebundenem Fachpersonal 2) für die Leitung; bei eigenem Ensemble mit ausreichend künstlerischem Fachpersonal 3)

  • Vorhandensein eines rechtskonform bestätigten Einrichtungskonzeptes 4), das spätestens nach jeweils fünf Jahren aktualisiert werden sollte

  • langfristige Nutzung von geeigneten und verfügbaren festen Spielstätten innerhalb des Kulturraumes (im Eigentum des Trägers oder per langfristigem Pacht- oder Mietvertrag)

  • regelmäßiger Spielbetrieb auf der Grundlage eines ganzjährigen und abgestimmten Spielplans mit überwiegendem Anteil an Eigeninszenierungen und Veranstaltungen in eigener Regie

  • Vorliegen eines künstlerisch vielseitigen und anspruchsvollen Theater- und/oder Konzertangebotes überwiegend im Kulturraum im folgenden jährlichen Mindestumfang:

    • für theaterpädagogische Einrichtungen (ohne eigenes künstlerisches Ensemble):

      • 100 Angebote
      • zwei eigene Neuproduktionen

    • für professionelle Einrichtungen:
      • 200 Aufführungen
      • vier Neuproduktionen mit eigenem, künstlerischem Ensemble

  • regelmäßige und nachhaltige Kontaktpflege zu anderen Theatergruppen, insbesondere Gastspielauftritte von oder bei in- und ausländischen Amateur- und Profitheatergruppen (z.B. Ausrichtung eines Theaterfestivals sowie von Theaterferien mit internationaler Beteiligung)

  • Durchführung von regelmäßigen theaterpädagogischen Angeboten für Kinder und Jugendliche unter Anleitung von Fachpersonal 5)

  • angemessene Beteiligung des Trägers und der Sitzgemeinden der Spielstätten an der Finanzierung der Einrichtung

  • öffentliche Akzeptanz und Publikumszuspruch bei einer durchschnittlichen Besucherauslastung der eigenen, festen Spielstätten von mindestens 50 Prozent der verfügbaren Platzkapazität in der letzten abgeschlossenen Spielzeit

  • regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit

  • nachhaltige Kooperation/Vernetzung mit anderen Kulturakteuren im Kulturraum

Die Erfüllung der Voraussetzungen ist in einer Anlage zum Antrag nachzuweisen.

Die Höhe des Förderanteils für professionelle Theater- und Orchestereinrichtungen kann abweichend zum Förderhöchstsatz gemäß § 5 Absatz 5 Buchstabe a FRL KER ERZ-MS bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Fußnoten:

1) Intendant*innen-Gruppe im Deutschen Bühnenverein, Anzeige DIE ZEIT, 21.09.2017 https://www.intendanten-gruppe.de/index.php/impulse-und-berichte/theater-sind-erfahrungsraeume-der-demokratie

2) mindestens Fachhochschulabschluss entsprechend der inhaltlichen Leitungsaufgaben

3) mindestens Fachhochschulabschluss entsprechend der künstlerischen Aufgaben

4) gilt bei erstmaliger Beantragung ab Antragsjahr 2024, für bereits geförderte Einrichtungen;   Übergangsfrist für späteste Vorlage zum Antragsjahr 2025  

5) mindestens Fachhochschulabschluss entsprechend der theaterpädagogischen Aufgaben


Projektförderung


Gefördert werden können Maßnahmen mit fachlich geeigneter Betreuung mit folgenden Inhalten:

  • Angebote oder die Erprobung neuer Ausdrucksformen in den Bereichen Schauspiel, Musical, Tanz, Performance und Figurentheater, die eine regionale Ausstrahlung besitzen, u.a.

    • Festivals
    • Wettbewerbe
    • Theater- und Tanztage
    • Neuinszenierungen und Neuchoreografien
    • Einzelaufführungen und Aufführungsreihen

  • Förderung einer gezielten und intensiven Nachwuchsarbeit

  • Gemeinschafts- und Austauschvorhaben von professionellen Einrichtungen und freien Gruppen der Berufs- und Laienkunst vorwiegend aus dem Kulturraum

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