Anlage 1 der Allgemeinen Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen vom 9. Juni 2023
Förderschwerpunkte / Fördervoraussetzungen Museen und Sammlungen
Gefördert werden können Einrichtungen, die der Definition eines Museums nach dem „Code of Ethics for Museums“ des Internationalen Museumsrates (ICOM) entsprechen:
„Ein Museum ist eine nicht gewinnorientierte, dauerhafte Einrichtung im Dienste der Gesellschaft, die materielles und immaterielles Erbe erforscht, sammelt, bewahrt, interpretiert und ausstellt. Offen für die Öffentlichkeit, zugänglich und inklusiv, fördern Museen die Vielfalt und Nachhaltigkeit. Sie arbeiten und kommunizieren ethisch, professionell und mit der Beteiligung von Gemeinschaften und bieten vielfältige Erfahrungen für Bildung, Genuss, Reflexion und Wissensaustausch.” 1)
Die Einrichtungen müssen in ihrer Arbeit mit entsprechendem Fachpersonal die „Standards für Museen“ 2) und die „Qualitätskriterien für Museen: Bildungs- und Vermittlungsarbeit“ 3) erfüllen.
Für regional wirksame museale Angebote wird eine projektbezogene Fördermöglichkeit geschaffen, um insbesondere nicht institutionell geförderte Einrichtungen zu unterstützen.
Institutionelle Förderung
Gefördert werden können Einrichtungen, wenn sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Besetzung der Einrichtung mit mindestens 1,25 VZÄ an festangestelltem Fachpersonal 4), davon mindestens 0,75 VZÄ für die Leitung
- Besuch mindestens einer fachbezogenen Fortbildung durch das o.g. Fachpersonal pro Jahr
- Vorhandensein eines rechtskonform bestätigten Museumskonzeptes 5), das spätestens nach jeweils fünf Jahren aktualisiert werden sollte
- Unterbringung des Museums und seiner Depots in langfristig verfügbaren und geeigneten Räumen (im Eigentum des Trägers oder per langfristigem Pacht- oder Mietvertrag)
- Eigentum von einem qualitativ hochwertigen Sammlungsbestand von insgesamt regionaler Bedeutung mit überwiegend originalen Objekten und die langfristige Präsentation von Museumsgut
- Vorliegen qualitätsvoller Museumsarbeit in Form:
- einer Inventarisierung der Sammlung
- einer qualifizierten Dokumentation der Sammlung
- der Pflege und des Ausbaus des Sammlungsbestandes
- von Vermittlungsangeboten (z.B. Führungen, Vorträgen)
- mindestens einer jährlich wechselnden Sonderausstellung mit inhaltlicher Dokumentation
- belegbarer Durchführung von Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten
- Durchführung von mindestens einem regelmäßig stattfindenden Vermittlungsangebot für Kinder und Jugendliche
- Öffnungszeiten einschließlich öffentlich zugänglicher Kulturangebote im Mindestumfang von durchschnittlich 28 Wochenstunden
- regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit
- nachhaltige Kooperation/Vernetzung mit anderen Kulturakteuren im Kulturraum
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist als Anlage zum Antrag nachzuweisen.
Fußnoten:
1) Beschluss der außerordentlichen Generalversammlung am 24. August 2022 in Prag
2) Deutscher Museumsbund e.V. gemeinsam mit ICOM-Deutschland, Stand Februar 2006
3) Deutscher Museumsbund e.V. gemeinsam mit dem Bundesverband Museumspädagogik e.V., Stand November 2008
4) mindestens Fachhochschulabschluss entsprechend der inhaltlichen Ausrichtung der Einrichtung. Bestandsschutz: Anerkennung als Fachpersonal bei mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in dieser Tätigkeit in der Einrichtung bis Neubesetzung
5) gilt bei erstmaliger Beantragung ab Antragsjahr 2024; für bereits geförderte Einrichtungen Übergangsfrist für späteste Vorlage zum Antragsjahr 2025
Projektförderung
Gefördert werden können Maßnahmen mit fachlich geeigneter Betreuung mit folgenden Inhalten:
- museumspädagogische Angebote
- Fachtagungen, Workshops und entsprechende Veranstaltungen mit regionaler Wirksamkeit
- Ausstellungen mit regionaler Bedeutung, die mit der Erschließung museumseigener Bestände oder zumindest in regionaler Kooperation einhergehen