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Bund und Länder machen Weg frei für die Umsetzung des Kulturfonds Energie des Bundes

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Bund und Länder machen Weg frei für die Umsetzung des Kulturfonds Energie des Bundes

Kulturraum
Veröffentlicht von Kultusministerkonferenz in Information · 16 März 2023
Tags: Kulturfond
Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes setzen sich Bund und Länder gemeinsam für eine starke Kultur trotz Energiekrise ein. Bund und Länder haben sich im 18. Kulturpolitischen Spitzengespräch auf eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Eine Förderung kann rückwirkend für Veranstaltungen für den Zeitraum ab Januar 2023 beantragt werden.

Um die bundesweit erheblichen Auswirkungen der Energiekrise auf Kultureinrichtungen zu mindern und weiterhin vielfältige und reichhaltige Kulturangebote zu ermöglichen, wird der Kulturbereich in den Jahren 2023 und 2024 mit bis zu einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes über den Kulturfonds Energie des Bundes – je nach Bedarf und Verfügbarkeit der Mittel und in Anlehnung an das Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse – unterstützt. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Kulturministerien der Länder.

In der 9. Kulturministerkonferenz sowie im 18. Kulturpolitischen Spitzengespräch wurden heute (15.03.2023) letzte entscheidende Weichen hierfür gestellt: Die Kulturministerinnen und -minister der Länder stimmten einer für die Durchführung des Kulturfonds Energie des Bundes erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern mit dem Vorbehalt noch ausstehender Kabinettbefassungen innerhalb der Länder zu. Bestätigt wurden zudem unterstützende Maßnahmen der Ländergemeinschaft zum Kulturfonds Energie des Bundes: Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an, über die Antragstellende bei Unklarheiten telefonisch wie auch per E-Mail-Beratung erhalten können. Für die technische Abwicklung – Antragstellung und Auszahlung - des Kulturfonds Energie des Bundes stellt die Freie und Hansestadt Hamburg für alle Länder eine webbasierte IT-Plattform (www.kulturfonds-energie.de) bereit.

Gefördert werden im Kulturfonds Energie des Bundes rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme). Anträge stellen können öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen, sowie Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind. Vertiefende Informationen zur Förderung und Antragstellung sind zu finden unter: www.kulturfonds-energie.de.

Seit Sommer 2022 befassen sich Bund und Länder in Abstimmung mit Kommunen und Fachverbänden fortlaufend mit den Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine auf die Energieversorgung auch im Kulturbereich der Bundesrepublik. Am 21.09.2022 wurden „Kulturpolitische Forderungen“ veröffentlicht, in denen die Kulturministerinnen und -minister der Länder gemeinsam mit der Beauftragten der Bundes-regierung für Kultur und Medien Position bezogen für die besondere gesellschaftliche Bedeutung und die Notwendigkeit des Schutzes von Kulturgut und Kultureinrichtungen in der Energiekrise. Als ein Instrument, das solchen Schutz erleichtern kann, wurden am 21.09.2022 „Gemeinsame Empfehlungen der Kulturministerkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der kommunalen Spitzenverbände für Maßnahmen im Kontext einer etwaigen Gasnotlage unter besonde-rer Berücksichtigung Kulturgut bewahrender Einrichtungen“ publiziert.



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